Universelles Neugeborenen-Hörscreening

Jedes neugeborene Kind in Deutschland hat einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen. Der Gemeinsame Bundesaussschss hat dieses Hörscreening in die Reihenuntersuchungen auf angeborene Erkrankungen bei Neugeborenen aufgenommen.

In Deutschland werden derzeit 2-3 von 1000 Kindern mit einer einseitigen oder beidseitigen Schwerhörigkeit geboren. Bei Kindern mit Risikofaktoren liegt die Häufigkeit sogar bei 2 - 3 von 100. Ohne gezielte Untersuchung wurden bislang Schwerhörigkeiten oft erst im 3. Lebensjahr und somit zu spät für eine normale Sprachentwicklung festgestellt. Weil die Hörbahnentwicklung bereits vor der Geburt ab etwa der 26. - 28. Schwangerschaftswoche beginnt, bedeutet eine späte Diagnosestellung, dass ein schwerhöriges neugeborenes Kind bereits viel Zeit einer normalen Hör- und Sprachentwicklung versäumt hat.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen die Notwendigkeit einer frühen Behandlung einer Schwerhörigkeit für eine normale Sprachentwicklung. Deshalb sollte optimalerweise die Diagnosestellung in den ersten drei Monaten und die Hörgeräteversorgung sowie die Einleitung der Hör- und Sprachtherapie innerhalb der ersten 6 Lebensmonate erfolgen.

Die Erstuntersuchung erfolgt durch Messung der sogenannten otoakustischen Emissionen (TEOAE). Das sind durch Breitbandreizung der Hörschnecke ausgelöste und bei etwa 98% normalhörender Neugeborener messbare Echos der Haarzellen im Innenohr. Dabei wird eine Sonde mit Lautsprecher und Miniaturmikrophon im Gehörgang platziert und nach Gabe eines Klickreizes die akustische Antwort der Haarzellen aufgezeichnet. Die Messung ist bei Neugeborenen im Schlaf durchführbar und dauert Sekunden bis wenige Minuten. Bei Kindern mit Risikofaktoren erfolgt die Erstuntersuchung mittels einer automatischen Hirnstammaudiometrie (AABR), einer automatischen Aufzeichnung des Reizverlaufs von der Hörschnecke bis zur Hörbahn.

Die Erstuntersuchung wird in den Geburtskliniken, von niedergelassenen HNO Ärzten oder Kinderärzten durchgeführt. Die Nachuntersuchungen von entsprechend qualifizierten Nachuntersuchungsstellen bei niedergelassenen HNO-Ärzten und Phoniatern/Pädaudiologen oder entsprechenden Kliniken.

Die Möglichkeiten der Frühversorgung schwerhöriger Neugeborener umfassen einerseits die Versorgung mit technischen Hörhilfen wie Hörgeräten und Cochlea Implantaten, andererseits eine frühe Hör- und Spracherziehung und weitere Fördermaßnahmen.

Einen Elternleitfaden zum Thema "Frühkindliches Hören" hat z.B. die Deutsche Kinderhilfe herausgegeben.