Kinderhörprüfungen (Pädaudiologie)

Hörprüfungen und Hörwahrnehmung bei Kindern

Das Hören ist die Fähigkeit des Menschen, Schallsignale aufzunehmen und zu verarbeiten. Dieser Vorgang ist abhängig von einem intakten sogenannten peripheren und zentralem Hörorgan. Das periphere Hörorgan, bestehend aus Außen-, Mittel- und Innenohr, ist bei der Geburt ausgereift, aber die Reifung des zentralen auditorischen Systems geschieht erst in den ersten Lebensjahren. Dafür ist es erforderlich, dass die zentrale Hörbahn in dieser Zeit durch adäquate Schallreize stimuliert wird. Dies kann nicht ausreichend geschehen bei einer

  • Schallleitungsschwerhörigkeit, d.h. einer Schwerhörigkeit aufgrund einer Störung der Schallübertragung im äußeren Ohr und/oder Mittelohr
  • Schallempfindungsstörung, d.h. einer Schädigung von Innenohr oder Hörnerv

Eine solche Störung muss deshalb bei Kleinkindern ausgeschlossen werden!

Ursachen der Schwerhörigkeit

Ursachen vorübergehender Schallleitungsstörungen sind vor allem Tubenbelüftungsstörungen, bedingt durch adenoide Vegetationen im Nasenrachen oder Funktionsstörungen des Gaumensegels bei Gaumenspalten, aber auch wiederholt auftretende akute Mittelohrentzündungen. Vernarbungen im Mittelohr, Tympanosklerose, als Folge einer Mittelohrentzündung sowie Missbildungen sind Ursache andauernder Schallleitungsschwerhörigkeiten. Schallempfindungs- oder Innenohrschwerhörigkeiten sind angeboren, vor, während oder nach der Geburt erworben oder unbekannter Ursache. Etwa ein bis zwei von tausend Kinder kommen in Deutschland mit einer höhergradigen Schwerhörigkeit zur Welt.

Untersuchungsmethoden der Pädaudiologie

Zur Diagnostik peripherer Hörstörungen führen wir in unserer Praxis von Geburt an verschiedene Hörtests durch, die dem jeweiligen Entwicklungsalter der Kinder angepasst sind.

In unserer Praxis führen wird das Neugeborenen-Hörscreening zur frühzeitigen Erkennung von angeborenen Schallempfindungsschwerhörigkeiten und Einleitung von Folgemaßnahmen durch. Hierbei werden sogenannte Otoakustische Emissionen der Hörsinneszellen ("Innenohrechos") gemessen. Das sind Signale, die in den äußeren Haarzellen im Innenohr auf Schallreize hin entstehen und im Gehörgang registriert werden. Diese Messung der Funktion der äußeren Haarzellen ist in jedem Lebensalter möglich.

Zur genaueren Feststellung der Hörschwelle führen wir die BERA (engl. für Hirnstammaudiometrie) durch. Diese misst die sog. frühen akustisch evozierten Potentiale (FAEP) der Hörbahn bis zum Hirnstamm durch Schallreize unterschiedlicher Lautheit. Dieses Verfahren gehört ebenfalls zu den objektiven Messmethoden und eignet sich daher ebenfalls insbesondere für jüngere Kinder, weil keine Mitarbeit des untersuchten kleinen Patienten erforderlich ist.

Tubenfunktionsprüfungen durch Tympanometrie geben Hinweise auf die Belüftungssituation im Mittelohr und damit auf eine eventuelle Schallleitungsschwerhörigkeit.

 Zur Bestimmung der Hörschwellen setzen wir altersangepasste Audiometrieverfahren ein. Bei Kindern von sechs Monaten bis etwa vier Jahren erfolgen die Hörprüfungen im freien Schallfeld durch die Ablenk- oder Reaktionsaudiometrie. Durch Beobachtung des Untersuchers von Augen- bzw. Kopf- oder Körperbewegungen zu einer Schallquelle hin, ggf. unterstützt durch auf einem Bildschirm präsentiertes Bildmaterial wird die Hörschwelle annähernd bestimmt. Ab einem Alter von etwa zwei Jahren wird mittels Spielaudiometrie das Kind dahin geführt, dass es auf Schallreize im sog. freien Schallfeld mit einer Spielhandlung reagiert. Ab etwa dem vierten Lebensjahr, bzw. sobald ein Kopfhörer toleriert wird, sind seitengetrennte Hörschwellenbestimmungen möglich. Zusätzlich zur Tonschwellenaudiometrie führen wir dem Entwicklungsstand der Kinder angepasste sog. sprachaudiometrische Untersuchungen durch. Diese dienen einerseits der Überprüfung der im Tonaudiogramm ermittelten Hörschwelle, andererseits sind diese wichtig zur Klärung, Durchführung oder Überprüfung einer evtl. Hörgeräteversorgung nötig.